Ausnahmegenehmigung zum Befahren der Expo-Plaza

Allgemeine Informationen

Da es in der Vergangenheit häufig zu widerrechtlichem Beparken und Befahren der Expo-Plaza Hannover gekommen ist, wurden am 24. Januar 2010 die Elektropoller auf dem Gelände wieder in Betrieb genommen.

Anlieferungsmöglichkeiten

Um Anlieferungsmöglichkeiten für Gewerbebetriebe zu ermöglichen, wurden feste Lieferzeiten eingeführt.

Es ist möglich, die Expo Plaza von montags bis freitags in der Zeit von 7 bis 11 Uhr legal zur Anlieferung zu befahren.

Dazu wird die Zufahrt von der Lissabonner Allee zwischen den Gebäuden Expo Plaza 1 (Deutscher Pavillon) und Expo Plaza 2 (Fachhochschule Hannover, Fachbereich Design und Medien) geöffnet sein. Nach Ablauf des Anlieferungszeitfensters wird die Zufahrt wieder gesperrt, ein Einfahren auf die Expo Plaza bzw. auch ein Verlassen der Platzfläche ist dann nicht mehr möglich. An Wochenenden bleibt die Expo Plaza grundsätzlich geschlossen.

Für Anlieferungen außerhalb der o. g. Zeiten sind in der Straße Expo Plaza, der Lissabonner Allee und in der Weltausstellungsallee Bereiche mit eingeschränktem Haltverbot eingerichtet, die zum Be- und Entladen genutzt werden können. Diese eingeschränkten Haltverbote gelten von montags bis freitags jeweils von 11 bis 14 Uhr.

Ausnahmegenehmigung

Außerhalb der o. g. Lieferzeit ist ein Befahren der Expo Plaza nur mit einer kostenpflichtigen Ausnahmegenehmigung  möglich. Diese Ausnahmegenehmigungen werden allerdings nur in besonderen Ausnahmefällen erteilt, z. B. wenn eine Lieferung während der festgelegten Lieferzeiten nicht oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich ist oder wenn Arbeiten an Gebäuden notwenig sind.

Antrag auf Ausnahmegenehmigung

Der Antrag ist formlos beim Bürgerservice Bauen zu stellen. Dies kann per Fax, E-Mail oder auf dem Postweg erfolgen. Bitte teilen Sie uns den genauen Zeitpunkt (Datum/Uhrzeit), die Art der Arbeiten/Lieferungen und, falls möglich, die Kfz-Kennzeichen der Fahrzeuge mit. Eine Ausnahmegenehmigung kann für die Zeiten zwischen 11 und 21 Uhr, in vorlesungsfreien Zeiten zwischen 11 und 15 Uhr, genehmigt werden. In Einzelfällen kann ein Schlüssel für die Poller gegen ein Pfand von 100 € ausgeliehen werden.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren:

  Befahren von Fußgängerzonen   Dauer   Euro
  für             1 Tag

55,00

  bis zu   1 Woche   92,00
  bis zu   1 Monat   146,00
  bis zu   1/2 Jahr   201,00
  bis zu  

1 Jahr

  294,00
  bis zu  

2 Jahre

  422,00
  bis zu  

3 Jahre

  552,00

zuklappenAnsprechpartner/in
VI-BSB - Bürgerservice Bauen
01 - Oberbürgermeister/inDez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen-Rudolf-Hillebrecht-Platz 1
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-41650
Telefax: +49 511 168-41648
E-Mail:

Montag bis Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr
Freitag: 08:00 - 13:00 Uhr

Anreise

Bahn:
3, 7, 9 (Markthalle/Landtag)
1, 2, 4, 5, 6, 8, 11, 17 (Aegidientorplatz)

Bus:
120 (Friedrichswall/Culemannstraße)

Ein barrierefreier Zugang zum "Bürgerservice Bauen" ist gegeben.
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