Eine Mutter kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist. Voraussetzung ist, dass die Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist. Die Auskunft wird von dem örtlichen Jugendamt erteilt. Ein Vater kann eine solche Bescheinigung nicht erhalten.
Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Antragstellung durch die Mutter.
Eine besondere Form der Antragstellung ist nicht vorgeschrieben
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich die Mutter wohnt.
Voraussetzungen
Die Mutter beantragt die schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister und die Eltern des Kindes sind nicht miteinander verheiratet.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Erforderlich sind folgende Angaben:
- Name des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt,
- Geburtsdatum und -ort,
- die Namen beider Elternteile.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
§58a Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Ansprechpartner/in
51.15 - Unterhaltsrechtsstelle | |
51 - Fachbereich Jugend und FamilieJoachimstr. 8 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-45179 E-Mail: 51.15@hannover-stadt.de | Termine nur nach vorheriger Vereinbarung.
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