Beim Liegenschaftskataster handelt es sich um das landesweite Register sämtlicher Flurstücke und deren Beschreibung der Lage, der Art der Nutzung, der Geometrie, der Gebäude und deren Eigentumsverhältnisse.
Grundsätzlich verantwortlich für die Führung des Liegenschaftskatasters ist das Land Niedersachsen und organisatorisch das Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN). Bei der Geoinformation der Landeshauptstadt Hannover erhalten Sie unter der Voraussetzung des berechtigten Interesses einen Flurstücks- und Eigentumsnachweis.
Ein berechtigtes Interesse liegt vor, wenn ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse dargelegt wird. Die vorgebrachten sachlichen Gründe müssen überzeugend sein, so dass die Verfolgung unbefugter Zwecke oder bloße Neugier ausgeschlossen erscheinen sowie ein konkretes rechtliches Handeln beabsichtigt ist. Das Interesse kann rechtlicher, wirtschaftlicher oder bloß tatsächlicher Natur sein.
Basis für die Bereitstellung dieser Daten durch die Landeshauptstadt Hannover bilden die §§ 5 und 6 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen (NVermG). Die Höhe der Kosten ergibt sich aus der Kostenordnung für das Amtliche Vermessungswesen (KOVerm) in der jeweils aktuellen Fassung.