Die folgende Leistungsbeschreibung gilt für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover.
Dieses Kennzeichen wird benötigt um Fahrzeuge aus Deutschland in das Ausland zu überführen.
Die folgende Leistungsbeschreibung gilt für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover.
Dieses Kennzeichen wird benötigt um Fahrzeuge aus Deutschland in das Ausland zu überführen.
Für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.
Bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens vorgenommen.
bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland zusätzlich:
bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:
bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:
bei Firmen zusätzlich:
bei Vereinen zusätzlich:
für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:
bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:
bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:
Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.
Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist das Fahrzeug vor der Aushändigung der Fahrzeugpapiere zur Prüfung der Fahrzeugidentität bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird im Zuge der Zulassung ein Vorfahrtsschein ausgestellt. Zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I kann auf Wunsch ein kostenpflichtiger Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden.
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde | |
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-44539 Telefon: +49 511 168-42367 Telefax: +49 511 168-41520 E-Mail: Kfz-Zulassungsbehoerde@Hannover-Stadt.de | Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
|
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (Robert-Enke-Straße) 120 (Waterlooplatz) |