Ausfuhrkennzeichen / Internationaler Zulassungsschein

Allgemeine Informationen

Die folgende Leistungsbeschreibung gilt für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens durch die Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover.

Dieses Kennzeichen wird benötigt um Fahrzeuge aus Deutschland in das Ausland zu überführen.

Verfahrensablauf

Für die Zuteilung von Ausfuhrkennzeichen benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie entweder online oder telefonisch unter 0511/16844918 vereinbaren.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens vorgenommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • Versicherungsbestätigung für Ausfuhrfahrzeuge
  • Ausweis
  • SEPA-Mandat ausgefüllt und unterschrieben
  • wurde die Kraftfahrzeugsteuer bereits bezahlt dann muss ein Beleg über die Zahlung der Kraftfahrzeugsteuer mittels Steuerbescheid des zuständigen Hauptzollamtes vorgelegt werden

 

bei Personen ohne Wohnsitz in Deutschland zusätzlich:

  • Empfangsbevollmächtigung (Wichtig: Der Empfangsbevollmächtigte muss seinen Hauptwohnsitz in Hannover haben.)

 

bei zugelassenen Fahrzeugen zusätzlich:

  • Kfz-Kennzeichenschilder

 

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

 

 bei Firmen zusätzlich:

  • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

 

bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

  • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

 

bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
  • deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

Was sollte ich noch wissen?

Bei der Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ist das Fahrzeug vor der Aushändigung der Fahrzeugpapiere zur Prüfung der Fahrzeugidentität bei der Zulassungsbehörde vorzuführen. Bei abgemeldeten Fahrzeugen wird im Zuge der Zulassung ein Vorfahrtsschein ausgestellt. Zusätzlich zur Zulassungsbescheinigung Teil I kann auf Wunsch ein kostenpflichtiger Internationaler Zulassungsschein ausgestellt werden.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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