Aufenthaltserlaubnis nach § 25b AufenthG für nachhaltig integrierte Personen

Allgemeine Informationen

Leben Sie schon länger in Deutschland, sind aber bisher nur im Besitz einer Duldung oder einer Aufenthaltserlaubnis nach dem Chancen-Aufenthaltsrecht, ist bei Vorliegen aller Voraussetzungen ein Aufenthaltsrecht wegen guter Integration möglich.

Verfahrensablauf

Die Aufenthaltserlaubnis für nachhaltig integrierte Personen kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.

Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr und die Bitte, anschließend einen Zahlungsnachweis zu übersenden. Nach Eingang des Zahlungsnachweises erfolgt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen.

Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis notwendigen Biometriedaten.

An wen muss ich mich wenden?

32.33 - Sachgebiet Willkommensservice – Allgemeiner Kundenservice

Voraussetzungen
  • Sie müssen im Besitz einer Duldung sein oder eine Aufenthaltserlaubnis nach § 104c AufenthG (Chancen-Aufenthaltsrecht) besitzen.
  • Sie müssen sich mindestens 6 Jahre ununterbrochen erlaubt, geduldet oder gestattet im Bundesgebiet aufhalten. Leben Sie mit mindestens einem minderjährigen Kind in häuslicher Gemeinschaft, verkürzt sich die Zeit auf 4 Jahre.
  • Sie haben hinreichende Deutschkenntnisse (Niveau A2).
  • Sie verfügen über Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung in Deutschland.
  • Sie können Ihren Lebensunterhalt überwiegend durch Erwerbstätigkeit sichern, wobei der Bezug von Wohngeld unschädlich ist. Alternativ kann es genügen, wenn bei der Betrachtung Ihrer bisherigen Lebenssituation zu erwarten ist, dass Sie Ihren Lebensunterhalt sichern werden. Ein vorübergehender Bezug von Leistungen kann unter bestimmten Umständen unschädlich sein.
  • Sie müssen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland bekennen.
  • Sie müssen einen Heimatpass besitzen oder Sie können nachweisen, dass Sie sich bisher ausreichend um einen Heimatpass gekümmert haben und Ihre Identität ist durch andere Originaldokumente geklärt.
  • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
  • Bei Kindern im schulpflichtigen Alter muss deren tatsächlicher Schulbesuch nachgewiesen werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?

Gültiger Pass oder Passersatz

Im Falle einer in Deutschland beendeten Schulausbildung:

  • Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses (mindestens Hauptschule)

Wenn keine Schulausbildung in Deutschland abgeschlossen worden ist:

  • Vorlage der Urkunde über den bestandenen Test „Leben in Deutschland“ (Einbürgerungstest) als Nachweis über das Vorliegen von Kenntnissen der Rechts- und Gesellschaftsordnung.
  • Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens des Niveaus A2 über das Bestehen hinreichender Deutschkenntnisse

Bei aktuellem Studium:

  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung

Bei aktueller Ausbildung:

  • Ausbildungsvertrag
  • Aktuelle Ausbildungsbescheinigung vom Ausbildungsbetrieb über ein bestehendes und ungekündigtes Ausbildungsverhältnis

Bei aktueller unselbständiger Erwerbstätigkeit:

  • Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B: Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
  • Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)

Bei aktueller selbständiger Erwerbstätigkeit:

  • Ihren letzten Einkommenssteuerbescheid
  • Nachweise über die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen für die gesamte Familie (Krankenversicherung, auch die private Krankenversicherung, sämtliche Nachweise zur Altersvorsorge, auch zusätzliche private Rentenversicherungen, Vermögens- und Kapital bildende Verträge, Lebensversicherungen sowie die Pflegeversicherung)
  • Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)

Bei minderjährigen schulpflichtigen Kindern:

  • Aktuelle Schulbescheinigung für alle Kinder

Wenn vorhanden, können auch Nachweise für freiwillig erbrachte Integrationsleistungen (z.B. über eine Tätigkeit in einem Verein) vorgelegt werden. 

Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Bearbeitung eines entsprechenden Antrags werden folgende Bearbeitungsgebühren erhoben: 

Erteilung Aufenthaltserlaubnis: 100,00 Euro – bei Minderjährigen 50,00 Euro.
Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis 93,00 Euro - bei Minderjährigen 46,50 Euro.

Die Bearbeitungsgebühr wird direkt nach der Antragstellung erhoben.
Dazu erhalten Sie nach Stellung des Antrags eine konkrete Zahlungsaufforderung.

Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen, z.B. bei Bezug von öffentlichen Leistungen (z.B. Sozialhilfe, Bürgergeld). Hier ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen (Bescheid des Sozialamtes oder Jobcenters).

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monaten betragen.

Was sollte ich noch wissen?
  • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
  • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
  • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

zuklappenAnsprechpartner/in
32.33 - Willkommensservice
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-32330
Homepage: htt­ps://­ser­vice­por­tal.han­no­ver-stadt­.­de/ABH

Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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