Anzeigen von Parkverstößen

Allgemeine Informationen

Die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch auch durch Privatpersonen bei uns zur Anzeige gebracht werden. Eine entsprechende Anzeige stellt eine Anregung an uns als Verfolgungsbehörde dar, den Sachverhalt nach dem allgemeinen Untersuchungsgrundsatz zu ermitteln; über eine Verfolgung des Verstoßes entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen.

Sie erhalten als Anzeigeerstatter*in grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.

Hinweise und Besonderheiten

Anonyme Anzeigen sowie solche mit unvollständigen oder nicht hinreichend belegten Angaben werden nicht weiterverfolgt, um Missbrauch zu vermeiden.

Online-Anzeige

Nutzen Sie bitte zur Erstattung einer Anzeige das über den obenstehenden Link erreichbare Online-Formular. Neben den im Formular genannten Pflichtangaben müssen Beweisfotos hochgeladen werden. Diese sollten möglichst den Verstoß, das Kennzeichen sowie – falls vorhanden - die Beschilderung erkennen lassen. (Ein Foto ist Pflicht, drei Fotos maximal).

Bitte beachten Sie, dass Sie im Verfahren gegen die betroffene Person namentlich genannt werden. Im Rahmen einer möglichen Akteneinsicht können auch Ihre vollständigen Personalien bekannt werden.

Im Falle eines etwaigen gerichtlichen Verfahren sind Sie verpflichtet, als Zeug*in zur Verfügung zu stehen.

Zuständige Stelle

Weitere Informationen gibt es auf der Website der Bußgeldstelle.

Voraussetzungen

Zur Nutzung dieses Dienstes ist keine Registrierung erforderlich.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten an.

Bearbeitungsdauer

Wie lange dauert die Bearbeitung für Sie?

Das Stellen der Anzeige dauert wenige Minuten.

Wie lange dauert die Bearbeitung durch uns?

Aus rechtlichen Gründen dürfen wir Sie nicht über das Verfahren informieren.

Was sollte ich noch wissen?

Für das erfolgreiche Stellen einer Privatanzeige benötigen Sie mindestens ein aussagekräftiges Foto des Verstoßes. Sie müssen Ihren Namen sowie Ihre Adresse angeben. Ihre IP-Adresse wird zur Vermeidung von Missbrauch gespeichert.

Fahrzeuge, die ohne Kennzeichen abgestellt sind, können direkt bei beim Zweckverband Abfallwirtschaft Region Hannover unter folgendem Link gemeldet werden: https://www.aha-region.de/abfall-abc/meldung-eines-altfahrzeugs

Fragen zum Thema Hilfe & Datenschutz

Im oben aufgeführten Online-Formular finden Sie ausführliche Informationen zum Datenschutz. 


zuklappenAnsprechpartner/in
32.41 - Verkehrsordnungswidrigkeiten
32.4 - OrdnungsrechtsangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-40259
Telefax: +49 511 168-42558
E-Mail:

Montag bis Freitag: 8:30 - 13:00 Uhr und nach Vereinbarung


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)

Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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