Die Feststellung und Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten ist grundsätzlich Aufgabe von Polizei und Ordnungsbehörden. Halt- und Parkverstöße können jedoch auch durch Privatpersonen bei uns zur Anzeige gebracht werden. Eine entsprechende Anzeige stellt eine Anregung an uns als Verfolgungsbehörde dar, den Sachverhalt nach dem allgemeinen Untersuchungsgrundsatz zu ermitteln; über eine Verfolgung des Verstoßes entscheiden wir nach pflichtgemäßem Ermessen.
Sie erhalten als Anzeigeerstatter*in grundsätzlich keine Rückmeldung zum Ausgang oder Bearbeitungsstand des Verfahrens.
Hinweise und Besonderheiten
Anonyme Anzeigen sowie solche mit unvollständigen oder nicht hinreichend belegten Angaben werden nicht weiterverfolgt, um Missbrauch zu vermeiden.
Online-Anzeige
Nutzen Sie bitte zur Erstattung einer Anzeige das über den obenstehenden Link erreichbare Online-Formular. Neben den im Formular genannten Pflichtangaben müssen Beweisfotos hochgeladen werden. Diese sollten möglichst den Verstoß, das Kennzeichen sowie – falls vorhanden - die Beschilderung erkennen lassen. (Ein Foto ist Pflicht, drei Fotos maximal).
Bitte beachten Sie, dass Sie im Verfahren gegen die betroffene Person namentlich genannt werden. Im Rahmen einer möglichen Akteneinsicht können auch Ihre vollständigen Personalien bekannt werden.
Im Falle eines etwaigen gerichtlichen Verfahren sind Sie verpflichtet, als Zeug*in zur Verfügung zu stehen.