Anzeige des Verkaufs pyrotechnischer Gegenstände zu Silvester

Allgemeine Informationen

Verkaufsstellen, die aus Anlass der Jahreswende pyrotechnische Gegenstände der Klasse I, II und T 1 verkaufen, haben dieses 14 Tage vorher anzuzeigen. Aus der Anzeige müssen der Gewerbetreibende, die Anschrift der Verkaufsstelle und die persönlichen Daten des für den Verkauf Verantwortlichen zu ersehen sein.

Verfahrensablauf

Sobald die Anzeige hier eingegangen ist, erhalten Sie von uns ein Merkblatt, dem Sie unter anderem nähere Informationen über die Lagerung der pyrotechnischen Gegenstände entnehmen können.

Rechtsgrundlage

§ 14 Sprengstoffgesetz (SprengG)


zuklappenAnsprechpartner/in
32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse
Am Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31157
Telefax: +49 511 168-31173
E-Mail:


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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