Verkaufsstellen, die aus Anlass der Jahreswende pyrotechnische Gegenstände der Klasse I, II und T 1 verkaufen, haben dieses 14 Tage vorher anzuzeigen. Aus der Anzeige müssen der Gewerbetreibende, die Anschrift der Verkaufsstelle und die persönlichen Daten des für den Verkauf Verantwortlichen zu ersehen sein.
Anzeige des Verkaufs pyrotechnischer Gegenstände zu Silvester
Allgemeine Informationen
Verfahrensablauf
Sobald die Anzeige hier eingegangen ist, erhalten Sie von uns ein Merkblatt, dem Sie unter anderem nähere Informationen über die Lagerung der pyrotechnischen Gegenstände entnehmen können.
Rechtsgrundlage
§ 14 Sprengstoffgesetz (SprengG)
Ansprechpartner/in
32.22.1 - Gewerbemeldungen und -erlaubnisse | |
32.2 - Gewerbe- und VeterinärangelegenheitenAm Schützenplatz 1 30169 Hannover Telefon: +49 511 168-31157 Telefax: +49 511 168-31173 E-Mail: 32.22.1@hannover-stadt.de | |
Anreise Bahnhaltestelle: 3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo) 3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg) Bushaltestelle: 100, 200 (HDI Arena) 120 (Waterlooplatz) |