Antrag auf Zulassung als Transportunternehmen gemäß EU-Tierschutztransportverordnung

Allgemeine Informationen

Für die Durchführung von Tiertransporten sind insbesondere die Vorgaben über den Schutz von Tieren beim Transport (EU-Tierschutztransportverordnung) zu beachten.

In den Verordnungen ist der Umgang mit den Tieren bei der Verladung, der Flächenbedarf sowie die Sicherstellung der Versorgung der Tiere während des Transports oder auch die Transportdauer geregelt.

Insbesondere für Tiere, die nicht daran gewöhnt sind, stellt jeder Transport eine Belastung dar. Diese gilt insbesondere dann, wenn gewohnte Versorgungszeiten überschritten werden. Ziel muss es daher sein, die Tiere individuell auf den Transport vorzubereiten und die Transportdauer den Bedürfnissen der Tiere anzupassen.

1. Jeder, der Tiere transportiert, muss in angemessener Weise geschult oder qualifiziert sein. Personen, die landwirtschaftliche Nutztiere mit Straßenfahrzeugen über eine Strecke von mehr als 65 km transportieren, benötigen einen Befähigungsnachweis.

2. Tiertransportunternehmen benötigen eine Zulassung.

3. Tiere, die ins Ausland transportiert werden sollen, benötigen in vielen Fällen eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung.

Verfahrensablauf

Nachdem Sie die Unterlagen und Dokumente eingereicht haben, werden diese im Veterinäramt gesichtet und Ihre Angaben dokumentiert. Anschließend erhalten Sie Ihre Zulassung. 

An wen muss ich mich wenden?

Wenn Sie die Tiere transportieren wollen und in der Landeshauptstadt Hannover wohnen oder Ihren Betriebssitz haben, wenden Sie sich an uns.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Ausstellung eines Befähigungsnachweises sind die Schulungsbescheinigung und der Antrag einzureichen.

Für die Zulassung als Transportunternehmen sowie die Abnahme der Tiertransportfahrzeuge setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung.

Die Anträge finden Sie unten.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOOV) für die Prüfung der eingereichten Unterlagen, und die vor Ort Kontrolle an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Jedoch darf mit der Tätigkeit nur dann begonnen werden, wenn der Befähigungsnachweis bzw. eine gültige Zulassungserlaubnis vorliegt.

Bearbeitungsdauer

Ist abhängig von der Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen und Geeignetheit der Tiertransportfahrzeuge.

Was sollte ich noch wissen?

Tiertransporte unterliegen Anforderungen, um den Tierschutz während des Transports zu gewährleisten. Gemäß Art. 3 der VO (EG) Nr. 1/2005 darf niemand eine Tierbeförderung durchführen oder veranlassen, wenn den Tieren dabei Verletzungen oder unnötige Leiden zugefügt werden könnten.

Darüber hinaus müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:  

  • Vor der Beförderung wurden alle erforderlichen Vorkehrungen getroffen, um die Beförderungsdauer so kurz wie möglich zu halten und den Bedürfnissen der Tiere während der Beförderung Rechnung zu tragen.
  • Die Tiere sind transportfähig.
  • Die Transportmittel sind so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
  • Die Ver- und Entladevorrichtungen sind so konstruiert, gebaut und in Stand gehalten und werden so verwendet, dass den Tieren Verletzungen und Leiden erspart werden und ihre Sicherheit gewährleistet ist.
  • Die mit den Tieren umgehenden Personen sind hierfür in angemessener Weise geschult oder qualifiziert und wenden bei der Ausübung ihrer Tätigkeit weder Gewalt noch sonstige Methoden an, die die Tiere unnötig verängstigen oder ihnen unnötige Verletzungen oder Leiden zufügen könnten.
  • Der Transport zum Bestimmungsort erfolgt ohne Verzögerungen, und das Wohlbefinden der Tiere wird regelmäßig kontrolliert und in angemessener Weise aufrechterhalten.
  • Die Tiere verfügen entsprechend ihrer Größe und der geplanten Beförderung über ausreichend Bodenfläche und Standhöhe.
  • Die Tiere werden in angemessenen Zeitabständen mit Wasser und Futter, das qualitativ und quantitativ ihrer Art und Größe  angemessen ist, versorgt und können ruhen.
     

zuklappenAnsprechpartner/in
32.21 - Veterinärwesen und Lebensmittelkontrolle
32.2 - Gewerbe- und VeterinärangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-31153
Telefon: +49 511 168-31157
Telefax: +49 511 168-31234
E-Mail:


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise
Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (HDI Arena)
120 (Waterlooplatz)
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