Stirbt ein*e Deutsche*r im Ausland, kann dieser Sterbefall in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden. Hinterbliebene oder sonstige berechtigte Personen haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten.
Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet.
Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Sterbeurkunde erledigt werden.