Antrag auf Ausstellung einer deutschen Sterbeurkunde bei einem Sterbefall im Ausland

Allgemeine Informationen

Stirbt ein*e Deutsche*r im Ausland, kann dieser Sterbefall in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden. Hinterbliebene oder sonstige berechtigte Personen haben dann die Möglichkeit, eine deutsche Sterbeurkunde zu erhalten.

Diese Option ist auch für Staatenlose, heimatlose Ausländer*innen, ausländische Flüchtlinge und Asylberechtigte eröffnet.

Die Nachbeurkundung ist nicht verpflichtend, grds. können alle Angelegenheiten in Deutschland oder im Ausland auch mit der ausländischen Sterbeurkunde erledigt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Hatte die verstorbene Personen ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Inland, nimmt das dafür örtlich zuständige Standesamt die Beurkundung vor; ansonsten ist das Standesamt des Wohnsitzes bzw. gewöhnlichen Aufenthaltes des*r Antragsstellers*in zuständig.

Hält sich der*die Antragsteller*in im Ausland auf, kann der Antrag auch über die zuständige deutsche Auslandsvertretung vor Ort gestellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?
  • Es werden Unterlagen benötigt. Bitte wenden Sie sich an das zuständige Standesamt.
Welche Gebühren fallen an?

Die Nachbeurkundung ist gebührenpflichtig.

Rechtsgrundlage

§36 Personenstandsgesetz (PStG)

Rechtsbehelf

Lehnt das Standesamt Ihren Antrag auf Ausstellung einer Sterbeurkunde ab, können Sie beim zuständigen Gericht einen Antrag stellen, das Standesamt anzuweisen, Ihnen die Sterbeurkunde auszustellen.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.31.3 - Beurkundung Geburten und Sterbefälle
32.3 - Standesamt und StaatsangehörigkeitSchützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-41295
Telefax: +49 511 168-49396
E-Mail:

Montag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Dienstag: 08:30 bis 12:30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 08:30 bis 12:30 Uhr & 15:00 bis 16:30 Uhr
Freitag: geschlossen

Telefonische Erreichbarkeit
Montag, Mittwoch, Freitag 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Dienstag, Donnerstag 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr

Hinweis zu den Öffnungszeiten
Die genannten Öffnungszeiten gelten für Spontankund*innen am Info-Schalter des Standesamtes. Hier können Sie insbesondere Urkunden bestellen oder Unterlagen abgeben.
Individuelle Beratungen und auch die Abgabe von Erklärungen sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich. Bitte informieren Sie sich auf den entsprechenden Seiten über die jeweiligen Ansprechpartner*innen und nutzen auch unser Online-Angebot, insbesondere die Möglichkeiten der elektronischen Kommunikation und die Online-Bestellung von Urkunden. Sofern möglich, empfehlen wir auch, z. B. Unterlagen per Post oder direkt über unseren Hausbriefkasten einzureichen.


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei
Aufzug vorhanden: ja

Anreise
Bahn:
3,7,9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3,7,17 (U-Bahn-Station: Allerweg)
Bus:
100, 200 (HDI-Arena)
120 (Waterlooplatz)
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