Wenn Sie ein Grundstück erwerben wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
Anliegerbescheinigung Ausstellung
Allgemeine Informationen
Anliegerbescheinigungen sind Erklärungen der Stadt Hannover über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht.
Verfahrensablauf
Das Sachgebiet Straßenkosten bescheinigt Ihnen auf formlosen Antrag folgende Abgaben bzw. Beiträge:
- Erschließungsbeiträge (§§ 127 ff. Baugesetzbuch (BauGB)),
- Straßenausbaubeiträge (§ 6 Niedersächsisches Kommunalabgabengesetz (NKAG)) und
- Naturschutzrechtliche Kostenerstattungsbeträge (§ 135 a bis c BauGB).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Bescheinigung entsteht eine Verwaltungsgebühr. Diese beträgt im Regelfall 25 Euro.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Was sollte ich noch wissen?
Des Weiteren erteilt die Stadtentwässerung Hannover, Sachgebiet Abgaben, auf formlosen Antrag eine Auskunft hinsichtlich der Festsetzung der einmaligen Abwasserbeiträge auf der Grundlage des § 6 Niedersächsiches Kommunalabgabengesetz.
Ansprechpartner/in
66.03 - Straßenkosten | |
01 - Oberbürgermeister/in › Dez. VI - Dezernat VI -Stadtentwicklung und Bauen- › 66 - Fachbereich TiefbauRudolf-Hillebrecht-Platz 1 30159 Hannover Telefon: +49 511 168-48345 Telefax: +49 511 168-47480 E-Mail: strassenkosten-tiefbau@hannover-stadt.de | |
68.03 - Abgaben | |
68 - Stadtentwässerung HannoverSorststr. 16 30165 Hannover Telefon: +49 511 168-47752 E-Mail: 68.03@Hannover-Stadt.de |