Änderung der Halterdaten

Allgemeine Informationen

Bei der Änderung von Halterdaten handelt es sich um Adress- und Namensänderungen. Bei diesen Änderungen muss es sich um den gleichen Halter handeln und das Fahrzeug muss bereits in Hannover zugelassen sein. Wenn das Fahrzeug noch die alten (weiß-grünen) Fahrzeugpapiere besitzt oder sich der Nachname des Halters ändert ist zusätzlich die Vorlage der Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) notwendig.

Verfahrensablauf

Für die Änderung der Halterdaten benötigen Sie einen Termin. Diesen können Sie online oder unter 0511/16844918 vereinbaren.

An wen muss ich mich wenden?

Die Änderung der Halterdaten wird in Hannover nur bei der Zulassungsbehörde der Landeshauptstadt Hannover vorgenommen.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil I
  • gültiger Hauptuntersuchungsbericht im Original
  • Ausweis
  • ggf. den Fahrzeugbrief / Zulassungsbescheinigung Teil II

  

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  

bei Firmen zusätzlich:

  • aktueller Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

  

bei Vereinen zusätzlich:

  • Vereinsregisterauszug
  • Ausweis der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person

 

 für Gesellschaft des bürgerlichen Rechts zusätzlich:

  • komplette Übersicht der Gesellschafter/Gesellschafterinnen – in der Regel ein Gesellschaftervertrag
  • Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll – von allen Gesellschaftern/Gesellschafterinnen durch Unterschrift bestätigt

 

 bei freiberuflicher Tätigkeit zusätzlich:

  • geeigneter Nachweis zur Ausübung des Gewerbes (.z.B. Visitenkarte, Kopfbogen)

 

 bei minderjährigen Fahrzeughaltern/Fahrzeughalterinnen zusätzlich:

  • Einverständniserklärung und Unterschrift beider Elternteile ggf. Sorgerechtsnachweis
  • deren Ausweise
Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren gemäß der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr an. Diese können durch individuelle Leistungen variieren.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung der Halterdaten ist unverzüglich vorzunehmen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Änderungsmeldung wird automatisch an das Hauptzollamt und die Versicherung weitergeleitet.


zuklappenAnsprechpartner/in
32.13 - Kraftfahrzeugzulassungsbehörde
32.1 - EinwohnerangelegenheitenAm Schützenplatz 1
30169 Hannover
Telefon: +49 511 168-44539
Telefon: +49 511 168-42367
Telefax: +49 511 168-41520
E-Mail:

Montag: 07:30 - 15:00 Uhr
Dienstag: 07:30 - 17:00 Uhr
Mittwoch: 07:30 - 12:00 Uhr
Donnerstag: 07:30 - 15:00 Uhr
Freitag: 07:30 - 12:00 Uhr


Parkmöglichkeiten:
Behindertenparkplatz:
vorhanden


Angaben zur Barrierefreiheit:
barrierefrei

Anreise

Bahnhaltestelle:
3, 7, 9 (U-Bahn-Station: Waterloo)
3, 7, 17 (Bahn-Station: Allerweg)
Bushaltestelle:
100, 200 (Robert-Enke-Straße)
120 (Waterlooplatz)
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