Abwassergebühr

Allgemeine Informationen

Abwassergebühren sind Benutzungsgebühren für die öffentlichen Abwasseranlagen, die von der Kommune oder Stadt zur Deckung der anfallenden Kosten, die bei der Entsorgung von Abwasser entstehen, erhoben werden. Jeder, der Abwasser in einen Kanal einleitet, muss abhängig von der eingeleiteten Menge Gebühren bezahlen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Festsetzung der Gebühren kann entweder nach dem „Frischwassermaßstab“ oder nach dem „gesplitteten Gebührenmaßstab“ erfolgen.

Beim „Frischwassermaßstab“ werden die Gebühren über den Trinkwasserverbrauch festgelegt. Es wird unterstellt, dass die eingeleitete Abwassermenge im gleichen Verhältnis zum Trinkwasserverbrauch steht. Der Regenwasserabfluss eines Grundstückes wird bei dieser Bemessungsgrundlage nicht gesondert ausgewiesen. Es wird davon ausgegangen, dass die Kosten für die Regenwasserableitung bei allen Einleitern annähernd gleich sind.

Die Erhebung der Abwassergebühr nach dem „gesplitteten Maßstab“ erfolgt getrennt nach häuslichem Schmutzwasser (Schmutzwassergebühr) und Regenwasserabfluss (Niederschlagswassergebühr).

.

Frischwasser-
verbrauch (m³)

x

Gebührensatz Frischwasser (€/m³)

=

Schmutzwassergebühr (m³) * (€/m³)

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Angeschlossene
Fläche (m²)

x

Gebührensatz Niederschlags-
wasser (€/m²)

=

Niederschlags-
wassergebühr (m²) * (€/m²)

Die Niederschlagswassergebühr richtet sich nach der bebauten und befestigten Grundstücksfläche (m²), von der Regenwasser in die Kanalisation gelangen kann. Die Ermittlung der angeschlossenen Flächen erfolgt über Befliegung oder Begehung. Die Aufteilung in Schmutzwasser und Regenwasserabfluss macht die Gebühren verursachergerecht, d.h. für die Entsorgung des stärker verschmutzen Abwassers, das auch in der Reinigung mehr Kosten verursacht, ist ein höherer Anteil zu zahlen, als für den weniger verschmutzten Regenwasserabfluss.

In der Gebührensatzung der Stadtentwässerung Hannover ist vorgesehen, dass der Grundstückseigentümer die Höhe der Niederschlagswassergebühr durch Entsiegelung von Flächen oder Anlagen zur Rückhaltung, Versickerung, Speicherung oder Nutzung des Niederschlags reduzieren kann.


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