Für Grundstücke, die nicht an die Kanalisation angeschlossen sind, hat der Eigentümer/die Eigentümerin eine Abwasserabgabe zu entrichten.
Die Abgabe wird nach der Satzung über die Abwälzung der Abwasserabgabe der Landeshauptstadt Hannover festgesetzt.
Berechnungsgrundlage für die Höhe der Abgabe ist die Anzahl der Personen, die am 30. Juni des Veranlagungsjahres auf einem der betroffenen Grundstück mit Hauptwohnung gemeldet sind.
Die Gebühren werden einmal jährlich durch gesonderten Bescheid vom Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Hannover erhoben.