Mit dem unterschriebenen Antrag sind die kompletten Bauzeichnungen (Lageplan, Grundrisse aller Geschosse einschließlich Keller, Tiefgaragen, Spitzböden, Schnittzeichnung, Ansichten – Maßstab 1:100) entsprechend Baugenehmigung bzw. Bestand vorzulegen.
Bei Änderungen bedarf es nur der Bauzeichnungen, in denen etwas geändert wurde.
Die Nutzungseinheiten sind in den Grundrissen durch arabische Ziffern fortlaufend zu nummerieren (jeder Raum muss die Nummer "seines" Eigentumsteiles tragen). Die Wohnungen einschließlich der Kellerräume, Tiefgaragenplätze (gegebenenfalls Garagen, Schuppen oder ähnliches auf dem gleichen Flurstück) sind durchzunummerieren. Dies bedeutet, dass alle Räume der Wohnung 1 auch die Nummer 1 erhalten. Gemeinschaftlich genutzte Räume (z. B. Treppenhäuser, Flure, Abstellräume für Kinderwagen und Fahrräder) sind mit „G“ zu kennzeichnen.
Die Räume bzw. die Wohnungen müssen in sich geschlossen sein, das heißt, dass Wände, Fenster und Türen eingezeichnet sein müssen. Jede als abgeschlossen geltende Einheit muss über einen eigenen, abschließbaren Zugang verfügen. Küche und Bad müssen gekennzeichnet sein (Beschriftung/Symbole).
Die Zeichnungen müssen zweifach eingereicht werden (Ein Exemplar verbleibt beim Bereich Bauordnung). Im Antrag ist die präzise Grundstücksbezeichnung (Straße, Hausnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, Grundbuch vom ...... Blatt ......) anzugeben.
Ein Antragsformular finden Sie hier unter Anträge & Formulare oder erhalten es beim Bürgerservice Bauen. Bitte richten Sie Ihren Antrag per Post an OE 61.3 Bauakteneinsicht (siehe Adressfeld).