Abfallgebühr Festsetzung

Allgemeine Informationen

Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung werden Gebühren nach der Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft (aha) im Auftrag für aha im Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Hannover erhoben.

Der Zweckverband bietet ein breites Spektrum an Restabfall- und Bioabfallbehältern, Kombinationen und Beteiligungen an. Welche Behältergröße und Leerungshäufigkeit im Einzelfall die notwendige und günstigste Lösung darstellt, kann ausschließlich mit dem Zweckverband beraten werden. Gleichfalls sind Änderungen bei der Anzahl und der Größe der Tonnen sowie der Häufigkeit der Müllabfuhr direkt bei aha zu beantragen. Das gleiche gilt auch für Beschwerden über die Qualität der Abfallbeseitigung. Kontakt kann über die kostenlose Service-Nr.: 0800-999 11 99 oder E-Mail: veranlagung@aha-region.de aufgenommen werden.

Rechtsbehelf

Falls die/der Abgabenpflichtige mit der Festsetzung oder Erhebung der Abgabe nicht einverstanden ist, besteht die Möglichkeit, Klage beim Verwaltungsgericht einzulegen.

Sollten bis zur Entscheidung über den Rechtsbehelf die Abgaben fällig werden, müssen diese termingerecht gezahlt werden. Ein Rechtsbehelf hat nach § 80 Absatz 2 Ziffer 1 der Verwaltungsgerichtsordnung bei der Anforderung von öffentlichen Abgaben keine aufschiebende Wirkung. Eventuell überzahlte Beträge werden später erstattet oder verrechnet.

Werden festgesetzte Abgaben nicht bis zum Fälligkeitstag entrichtet, sind Säumniszuschläge zu erheben. Auf Antrag können festgesetzte Abgaben gestundet oder erlassen werden, wenn die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind. Im Fall der Stundung sind Stundungszinsen zu zahlen.

Was sollte ich noch wissen?

Die Grundbesitzabgaben Grundsteuer, Straßenreinigungs- und Abfallentsorgungsgebühren sind mit je einem Viertel des Jahresbetrages am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines jeden Jahres zu entrichten. Auf Antrag ist eine jährliche Zahlungsweise zum 01.07. möglich. Werden Nachzahlungen für zurückliegende Zeiträume festgesetzt, werden diese einen Monat nach Bekanntgabe des Heranziehungsbescheides fällig.


zuklappenAnsprechpartner/in
20.32 - Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer
Johannssenstr. 10
30159 Hannover
Telefon: +49 511 168-44186
Telefon: +49 511 168-43069
Telefax: +49 511 168-41180
E-Mail:

Montag: 09:00 - 15:00 Uhr
Dienstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Mittwoch: 09:00 - 15:00 Uhr
Donnerstag: 09:00 - 15:00 Uhr
Freitag: 09:00 - 13:00 Uhr
und nach Vereinbarung

zuklappenExterne Behörden
Region Hannover - aha AbfallwirtschaftKarl-Wiechert-Allee 60c
30625 Hannover
Telefon: +49 8009991199
Telefax: +49 8009991020
E-Mail: Homepage: htt­p://ww­w.aha-re­gion.­de/

 
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