Für die Inanspruchnahme der Abfallentsorgung werden Gebühren nach der Abfallgebührensatzung des Zweckverbandes Abfallwirtschaft (aha) im Auftrag für aha im Sachgebiet Grundbesitzabgaben und Zweitwohnungsteuer der Landeshauptstadt Hannover erhoben.
Der Zweckverband bietet ein breites Spektrum an Restabfall- und Bioabfallbehältern, Kombinationen und Beteiligungen an. Welche Behältergröße und Leerungshäufigkeit im Einzelfall die notwendige und günstigste Lösung darstellt, kann ausschließlich mit dem Zweckverband beraten werden. Gleichfalls sind Änderungen bei der Anzahl und der Größe der Tonnen sowie der Häufigkeit der Müllabfuhr direkt bei aha zu beantragen. Das gleiche gilt auch für Beschwerden über die Qualität der Abfallbeseitigung. Kontakt kann über die kostenlose Service-Nr.: 0800-999 11 99 oder E-Mail: veranlagung@aha-region.de aufgenommen werden.