Verpflichtungserklärung: Service für Gastgebende - einfacher einladen!
Die Antworten auf einige häufig gestellte Fragen
haben wir Ihnen in diesem FAQ-Übersicht zusammengestellt (am Seitenende finden Sie den Online-Antrag):
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Wer kann den Onlineantrag „Verpflichtungserklärung“ nutzen? · Einwohner*innen der Landeshauptstadt Hannover, die ausländische Gäste einladen wollen, können den Onlineantrag nutzen. |
Welche technischen Voraussetzungen brauche ich für den Onlineantrag? · Der Versand der Verpflichtungserklärung ist nur möglich, wenn Sie bereits ein Dokument (Personalausweis, Reisepass, elektronischer Aufenthaltstitel) mit einer eID haben. In diesem Fall wird eine zusätzliche Gebühr i. H. v. 3,45€ für den Versand erhoben. · Ohne eID können Sie die Verpflichtungserklärung ebenfalls online abgeben. Sie erhalten dann von uns einen Termin, um Ihre Verpflichtungserklärung abzuholen. · Für die Zahlung der Gebühr benötigen Sie paypal oder eine Kreditkarte (Visa- oder Mastercard). |
Welche wirtschaftlichen Voraussetzungen muss ich erfüllen um eine Verpflichtungserklärung zu beantragen? · Die Verpflichtungserklärung kann nur abgeben, wer über ein vergleichsweise hohes Einkommen verfügt. Hintergrund dafür ist, dass die Verpflichtung unter Umständen auch durchgesetzt werden muss. Dies geht nur, wenn Ihr Einkommen deutlich über der Pfändungsfreigrenze liegt. · Wenn Ihre wirtschaftlichen Mittel nicht genügen, können Sie nur eine Verpflichtungserklärung mit dem Zusatz „Bonität nicht nachgewiesen“ erhalten. In diesem Fall muss Ihr Gast bei der Botschaft weitere Unterlagen vorlegen und zum Beispiel eigene finanzielle Mittel nachweisen. · Wenn Sie ausdrücklich eine Verpflichtungserklärung mit dem Zusatz „Bonität nicht nachgewiesen“ wünschen, vermerken Sie dies bitte auf dem Freitext im Formular. |
Wann sollte eine Verpflichtungserklärung abgegeben werden? Zwischen dem Zeitpunkt der Abgabe einer Verpflichtungserklärung und der Visumerteilung sollten grundsätzlich nicht mehr als 6 Monate liegen, da sich in der Zwischenzeit die finanziellen Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden geändert haben können. |
Welche Gebühr wird für die Ausstellung einer Verpflichtungserklärung erhoben? · Die Verfahrensgebühr in Höhe von 29 Euro plus Versandkosten wird auch dann erhoben, wenn die Prüfung nicht erfolgreich ist und Ihre Bonität nicht genügt. |
Was muss ich beachten, wenn mein Gast mehrfach Ein- und Ausreisen möchte? · Wenn Ihr Gast ein Multivisum für mehrfache Ein- und Ausreisen wünscht, vermerken Sie dies bitte in dem Punkt „Anmerkungen für die Ausländerbehörde“. Sofern Sie Fragen zur Abgabe der Verpflichtungserklärung haben und zum Beispiel vorab klären möchten, ob Ihr Einkommen genügt, rufen Sie bitte unsere Service-Hotline unter Tel.: 0511/168-32338 an. Das Telefon ist von Montag bis Freitag von 8:30 bis 12:30 und von Montag bis Donnerstag zusätzlich am Nachmittag von 13:30 bis 16 Uhr besetzt. Sie können sich aber auch gern über unser Kontaktformular mit uns in Verbindung setzen. |
Verpflichtungserklärung online vorbereiten oder abgeben |